Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125 des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017

 

Hinsichtlich der Verpflichtung auf der Internetseite, die von der öffentlichen Verwaltung oder dieser gleichgestellten Körperschaft erhaltenen Geldbeträge auszuweisen, die in Form von Subventionen, Unterstützungen, wirtschaftliche Vergünstigungen, Beiträge oder Sachleistungen, die keinen öffentlichen Charakter aufweisen und keine Gegenleistung, Entgelt oder Schadenersatz darstellen, bescheinigt die Genossenschaft hiermit vor dem Jahr 2022 folgende öffentliche Beiträge erhalten zu haben (Kassaprinzip)

Veröffentlichungspflicht der erhaltenen öffentlichen Zuwendungen ab dem Jahr 2022: 

Aufgrund der eingeführten Änderungen durch die Vereinfachungsverordnung (Decreto semplificazione) werden die im abgeschlossenen Geschäftsjahr erhaltenen öffentlichen Beiträge und Zuwendungen nunmehr im Bilanzanhang veröffentlicht. 

 

 

Download
Transparenzveröffentlichung Beiträge.pdf
Adobe Acrobat Dokument 66.4 KB